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Zur Feststellung von Geschwindigkeitsverstößen sind u.a. folgende Messverfahren und Geräte im Einsatz:

1. Radarmessungen:

Die Messung kann regelmäßig als technisch ausgereift und bei den heute verwendeten Geräten als relativ störunempfindlich und dementsprechend zuverlässig angesehen werden. Das Radargerät sendet hoch-frequente Strahlen aus, die von bewegten Objekten gut reflektiert werden. Das Gerät errechnet aus den Laufzeiten die Geschwindigkeit und löst bei Überschreitung der voreingestellten Grenzwerte ein Messfoto
aus, auf dem das Fahrzeug abgebildet wird, so dass auch eine Möglichkeit zur Identifizierung des verant-wortlichen Fahrers gegeben ist.

Bei der Auswahl der Meßstelle sind bestimmte Anforderungen zu beachten, um die richtige Aufstellung des Gerätes in fest vorgegebenen Winkeln zur Fahrbahn zu gewährleisten und Fehlmessungen durch Einwirkungen aus der Umgebung, insbesondere von manchen Bauwerken auszuschließen. Fehlerursachen können insbesondere in der Nichteinhaltung der jeweiligen Messwinkel und typischerweise bei – technisch kaum möglichen und daher zu vermeidenden - Messungen in Kurvenbereichen liegen. Die gebräuchlichsten Geräte sind das Traffipax Speedophot und das Multanova VR 6 F.

 

2. Lasermessungen:

Die Fahrzeuge können bereits auf größere Entfernungen im Bereich mehrerer hundert Meter erfasst und gemessen werden. Die Geräte messen die Übertragungszeit von Lichtimpulsen und berechnen die Geschwindigkeit aus der Entfernungsänderung des Ziels zwischen einzelnen Reflexionen der ausgesendeten Lichtimpulse vor dem Hintergrund der konstanten Größe der Lichtgeschwindigkeit. Die Geräte verfügen über Visiereinrichtungen zur Zielerfassung und zeigen dem Messbeamten die ermittelten Werte an. Fehlerursachen können bspw. sogenannte Stufenprofilmessungen sein, wenn keine senkrechte Fläche des Fahrzeugs anvisiert wird oder ggf. Verwacklungen wenn nicht vom Stativ aus gemessen wird. Da der Laserstrahl mit zunehmender Entfernung des anvisierten Objektes eine erhebliche Aufweitung seines Streubereichs erfährt, kann es zur Erfassung mehrerer Objekte kommen. So können bspw. größere Fahrzeuge, die hinter dem anvisierten Fahrzeug fahren ggf. einzelne Lichtimpulse besser reflektieren, so dass es zu einer falschen Zuordnung von Messwerten zu einem Fahrzeug kommen kann. Gerade bei Messungen von Motorrädern
ist hier Vorsicht geboten.

Die Zuordnung der Messwerte ist zudem mitunter erschwert, da regelmäßig keine Fotodokumentation erfolgt und der messende Beamte das Fahrzeug an den Anhaltebeamten weitermelden muss. Hierbei kann es im Einzelfall zu Übermittlungsfehlern kommen. Nur einzelne Geräte verfügen über eine Foto-/Videodokumentation (z.B. Leica XV 2) bzw. über ein seitliches, zweites Display, auf dem der Anhaltebeamte selbst die Messwerte ablesen kann (Riegel FG 21). Gerade bei Lasergeräten sind vor Messbeginn verschiedene Überprüfungen und Tests durchzuführen, die nicht selten Fehlerquelle sind, da die Herstellervorgaben nicht exakt eingehalten werden.

 

3. Lichtschrankenmessungen:

Die Geräte senden mehrere Lichtstrahlen aus, die von den zu messenden Fahrzeugen unterbrochen werden. Da die verschiedenen Lichtstrahlen in einem festen Abstand zu einander stehen, können die Geräte aus den Rechengrößen Zeit und Weg die Geschwindigkeit des Fahrzeugs berechnen. Fehlerquelle ist bisweilen eine nicht hinreichende Justierung der Geräte beim Aufbau oder eine fehlerhafte Weg / Zeit Berechnung, wenn bspw. unterschiedliche Stellen des gemessenen Fahrzeuges die einzelnen Lichtschranken durchbrechen. Diese sogenannten Stufenprofilfehlmessungen sind heute selten geworden, da die Geräte auf eine Vierfach-messung umgebaut worden sind und somit Abtastfehler durch zweifache Messung bei der Durchfahrt der Fahrzeugfront und des Fahrzeughecks durch die Lichtschranken minimiert werden. Die Geräte sind mit
einer Fotoanlage verbunden, die entsprechende Messfotos liefert. Lichtschrankenmessverfahren werden insbesondere von der Autobahnpolizei eingesetzt, da je nach verwendetem Gerät Fahrbahnbreiten von bis
zu 18 oder 25m Breite überwacht werden können.

 

4. Nachfahren / Videomessung:

Geschwindigkeitsverstöße werden zunehmend durch gezieltes Nachfahren mit speziell ausgerüsteten Messfahrzeugen – sowohl Pkw als auch Motorrädern – festgestellt. Das sogenannte Provida-System ermöglicht hierbei die Feststellung von Abstands- und Geschwindigkeitsverstößen sowie die umfassende Dokumentation auf einem mitlaufenden Videoband. Die heutigen Systeme verfügen über hochauflösende
und unscheinbare Kameras, die eine unauffällige Installation in das Messfahrzeug ermöglichen.
Fehlerquellen ergeben sich aus eventuellen Veränderungen der Fahrzeugbereifung oder des Reifenluftdrucks, da sich dies auf den Rollumfang der Räder auswirken und somit zu fehlerhaften Impulsübermittlungen für die Weg/Zeit-Berechnung führen kann. Insbesondere hier müssen die Messbeamten speziell für den Einsatz mit dem Meßsystem ausgebildet und geschult sein.

Eine Feststellung von Geschwindigkeitsüberschreitungen kann bspw. auch durch Videoüberwachung von Brücken oder sogar aus Hubschraubern erfolgen.

Durch Nachfahren kann auch ohne entsprechende Messfahrzeuge ein Geschwindigkeitsverstoß festgestellt werden, wenn das Fahrzeug bspw. über einen geeichten Tacho verfügt oder die Messung mittels geeichter Stoppuhr nach ortsfesten Punkten und dem Zeitpunkt ihres Passierens erfolgt. Es gelten bei den jeweiligen Verfahren im Einzelfall größere Toleranzabzüge, die auch von den Randbedingungen wie Witterung, Messung in der Dunkelheit etc. abhängen. Die vorzunehmenden Toleranzabzüge erhöhen sich weiter, wenn der Tacho des Messfahrzeugs nicht geeicht ist.

 

5. Koaxialkabelmessverfahren:

Das Messverfahren wird bei stationären Geschwindigkeitskontrollen eingesetzt und basiert ebenfalls auf der Berechnung nach der Formel Geschwindigkeit = Weg / Zeit. Mehrere Sensorkabel sind quer zur Fahrtrichtung in die Fahrbahndecke eingelassen und lösen jeweils eine Piezo-Sensor gesteuerte Messung der Durch-fahrtzeit über die Meßstrecke aus. Nach dem vorgegebenen Abstand der Sensorkabel zueinander kann
die Geschwindigkeit berechnet werden. Die Geräte sind mit einer Fotodokumentation ausgerüstet und ermöglichen über die Messfotos die Identifizierung des Fahrzeugführers. Fehler ergeben sich aufgrund möglicher Beschädigungen der Sensorkabel in der Fahrbahndecke. Es ist daher eine strenge Kontrolle
der Anlage in sehr kurzen Wartungsintervallen geboten, auf deren Einhaltung bei der Überprüfung einer Messung u.a. besonders zu achten ist. Das System wird auch zur Erfassung von Rotlichtverstößen an Ampelanlagen eingesetzt.

 

6. Feststellung durch „Tachoscheiben“ oder Bremsspuren:

Anhand der Aufzeichnungen auf den Kontrollblättern der „Fahrtenschreiber“ in Lkw´s können Überschreitungen der zulässigen Geschwindigkeit festgestellt werden oder auch bspw. anhand von Bremsspuren bei einer Unfallaufnahme, wenn aus diesen im Einzelfall auf eine Mindestausgangsgeschwindigkeit geschlossen werden kann. Bei der Auswertung der Fahrtenschreiberdiagrammscheiben ist regelmäßig eine besondere Sachkunde erforderlich, so dass im Einzelfall zweifelhaft ist, ob die Feststellung richtig erfolgt ist. Im gerichtlichen Verfahren ist häufig ein Sachverständiger hinzuzuziehen, da mitunter dem Gericht die erforderliche Sachkunde fehlt. Regelmäßig wird ein Toleranzabzug von 6 km/h berücksichtigt.

 

                   











 
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